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Nahaufnahme eines Unfallfahrzeugs mit verformter Motorhaube und beschädigtem Scheinwerfer

Haftpflichtschaden-Gutachten

Unfallgutachten

Professionelle Erstellung von Schadengutachten nach unverschuldeten Verkehrsunfällen. Das Gutachten hält fest, was am Fahrzeug passiert ist und welche Werte für die Regulierung maßgeblich sind.

Das ist Bestandteil Ihres Unfallgutachtens

  • Dokumentation sämtlicher Fahrzeugschäden

    Die bei der Besichtigung feststellbaren Schäden werden fotografisch und schriftlich festgehalten.

  • Ermittlung der Reparaturkosten

    Kalkulation der voraussichtlichen Instandsetzungskosten mit Arbeitszeit, Ersatzteilen und Lackierung.

  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes

    Der Preis, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug aufwenden müssten.

  • Ermittlung des Restwertes

    Der Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Wichtig, wenn sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt.

  • Berechnung einer möglichen Wertminderung

    Ein reparierter Unfallwagen erzielt beim Verkauf oft weniger. Dieser Minderwert wird, soweit vorhanden, beziffert.

  • Unterstützung bei der Schadenabwicklung

    Auf Wunsch übermitteln wir das Gutachten an die Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt und beantworten technische Rückfragen.

Warum ein eigenes Gutachten sinnvoll ist

Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie als Geschädigter grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Dieses Haftpflichtschaden-Gutachten gibt Ihnen eine eigene fachliche Grundlage, bevor über den Schaden entschieden wird, und hilft Ihnen bei der Entscheidung zwischen Reparatur und Verkauf.

Anders als ein Kostenvoranschlag betrachtet das Gutachten nicht nur die Reparatur. Es erfasst auch Werte, die für die Abrechnung wichtig sein können, etwa Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und die voraussichtliche Reparaturdauer.

Wer die Kosten trägt

Haftet der Unfallgegner allein, gehören die Kosten eines erforderlichen Gutachtens in der Regel zum Schaden und werden von dessen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Bei einer Mithaftung kann sich die Erstattung nach der Haftungsquote richten. Bei sehr geringen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Sprechen Sie uns vorab an, wir geben Ihnen eine fachliche Einschätzung.

Wir beraten technisch und erbringen keine Rechtsberatung. Fragen zu Ihren Ansprüchen beantwortet Ihnen ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

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