Gut zu wissen
Gründe für ein Kfz-Gutachten
Was ein unabhängiges Gutachten leistet und warum es sich nach einem Unfall lohnen kann.
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Kostenübernahme bei Haftpflichtschäden
Haftet der Unfallgegner allein, gehören die Kosten eines erforderlichen Gutachtens in der Regel zum Schaden und werden von dessen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Versicherer verweisen mitunter auf einen Kostenvoranschlag mit Fotos. Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie jedoch grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Bei Mithaftung oder Bagatellschäden kann anderes gelten.
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Mehr als ein Kostenvoranschlag
Neben den Reparaturkosten erfasst ein Gutachten weitere wichtige Punkte wie eine mögliche Wertminderung, die voraussichtliche Reparaturdauer und Ausfallzeiten. Das gibt Ihnen eine deutlich breitere Grundlage für Ihre Entscheidungen.
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Objektive Bewertung
An der Abwicklung eines Schadens sind meist mehrere Parteien mit eigenen Interessen beteiligt. Als unabhängiger Sachverständiger bewerten wir die Situation sachlich und neutral. Das Ergebnis können Sie der Versicherung des Unfallgegners vorlegen.
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Beweissicherung
Nach Verkehrsunfällen gibt es häufig Unstimmigkeiten, auch mit der gegnerischen Versicherung. Das Gutachten erfasst die festgestellten Schäden, die voraussichtlichen Kosten und die Wertminderung und hält den Sachverhalt sachlich fest. Im Streitfall ist es eine deutlich belastbarere Grundlage als ein Kostenvoranschlag.
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Fiktive Abrechnung
Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, können Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Diese Abrechnung auf Gutachtenbasis ist zum Beispiel bei älteren Fahrzeugen üblich. Das Gutachten liefert dafür die Grundlage, auch für eine mögliche Wertminderung. Die Umsatzsteuer wird dabei in der Regel nicht erstattet.
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Umfassende Erfahrung
40 Jahre Erfahrung im Kraftfahrzeugwesen und 20 Jahre Erfahrung als Sachverständiger, darunter die langjährige Tätigkeit in einer der größten Sachverständigenorganisationen Deutschlands, fließen in jedes Gutachten ein. Auf dieser Basis können wir Ihnen auch für Gespräche mit Versicherungen und Anwälten nützliche technische Hinweise geben.
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Für rechtliche Einzelfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.