FAQ
Häufig gestellte Fragen
Verständliche Antworten rund um Unfall, Gutachten und Schadenregulierung.
Was muss ich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall tun?
Bleiben Sie möglichst ruhig und gehen Sie der Reihe nach vor. Diese Punkte helfen Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen:
- Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
- Erste Hilfe und Notruf: Verletzte versorgen und den Notruf wählen (112). Die Polizei erreichen Sie unter 110. Rufen Sie sie auch bei strittigem Hergang oder größeren Schäden.
- Daten sichern: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie die Kontaktdaten von Zeugen notieren.
- Fotos machen: Soweit es gefahrlos möglich ist, Fahrzeugpositionen, Schäden und Spuren fotografieren.
- Kein Schuldanerkenntnis: Geben Sie vor Ort keine Erklärungen zur Schuldfrage ab.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung. Die gegnerische Versicherung können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln (0800 250 26 00).
- Sachverständigen beauftragen: Lassen Sie das Fahrzeug möglichst vor der Reparatur begutachten.
Wer bezahlt das Kfz-Gutachten?
Haftet der Unfallgegner allein, gehören die Kosten eines erforderlichen Gutachtens zum Schaden und werden in der Regel von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Es gibt jedoch Fälle, in denen das anders sein kann:
- Mithaftung: Trifft Sie eine Mitschuld, kann die Erstattung auf Ihre Haftungsquote begrenzt sein.
- Bagatellschaden: Bei sehr geringen Schäden, nach der Rechtsprechung meist bis etwa 700 bis 750 Euro, kann ein Kostenvoranschlag als ausreichend gelten.
- Ungeklärte Haftung: Solange die Haftung nicht feststeht, kann sich die Zahlung verzögern oder ausbleiben.
Bei anderen Anlässen, etwa einer Fahrzeugbewertung oder einem Leasingrücknahme-Gutachten, trägt der Auftraggeber die Kosten. Den Preis nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Bei einem Haftpflichtschaden nicht. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung Ihnen einen eigenen Gutachter anbietet.
Anders kann es bei einem Kaskoschaden sein. Dort regulieren Sie mit Ihrer eigenen Versicherung, und es gelten die Bedingungen Ihres Vertrages. Der Kaskoversicherer kann in der Regel einen eigenen Sachverständigen einsetzen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die Besichtigung selbst ist meist in kurzer Zeit erledigt. Das fertige Unfall- oder Schadengutachten liegt in vielen Fällen wenige Werktage danach vor. Wie lange es im Einzelfall dauert, hängt vom Schadenumfang und den vorliegenden Unterlagen ab.
Unfallanalytische Gutachten sind aufwendiger und benötigen oft mehr Zeit. Bei der Terminvereinbarung sagen wir Ihnen, womit Sie rechnen können.
Welche Unterlagen benötige ich für ein Gutachten?
Für die Begutachtung nach einem Unfall sind diese Unterlagen hilfreich:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Name, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, falls vorhanden mit Schadennummer
- Polizeiliches Aktenzeichen oder Unfallbericht
- Eigene Fotos von der Unfallstelle und vom Schaden
- Serviceheft und Rechnungen zu Reparaturen, Nachrüstungen oder Vorschäden
Es muss nicht alles sofort vollständig sein. Fehlende Unterlagen können Sie in der Regel nachreichen.
Kann ich mein Fahrzeug auch bei einem älteren Schaden begutachten lassen?
Ja, grundsätzlich schon. Solange der Schaden nicht repariert wurde, lässt er sich auch später noch begutachten. Mit der Zeit wird es allerdings schwieriger, ihn eindeutig einem bestimmten Ereignis zuzuordnen. Fotos, Unfallbericht und andere Unterlagen sind dann besonders wertvoll.
Wurde das Fahrzeug bereits instand gesetzt, ist eine Bewertung nur noch eingeschränkt und anhand vorhandener Belege möglich. Warten Sie deshalb möglichst nicht zu lange. Schadensersatzansprüche verjähren außerdem, regelmäßig nach drei Jahren. Zu Fristen im Einzelfall berät Sie ein Rechtsanwalt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Schadengutachten?
Ein Kostenvoranschlag nennt die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Schadengutachten dokumentiert den Schaden umfassend und ermittelt weitere Werte, die für die Regulierung wichtig sein können.
| Merkmal | Kostenvoranschlag | Schadengutachten |
|---|---|---|
| Erstellt von | meist einer Werkstatt | einem Sachverständigen |
| Reparaturkosten | ja, voraussichtlich | ja, kalkuliert und begründet |
| Wiederbeschaffungs- und Restwert | nein | ja |
| Wertminderung | in der Regel nein | ja, sofern vorhanden |
| Reparaturdauer | nicht immer | ja |
| Fotodokumentation des Schadens | wenn überhaupt, kurz | ausführlich |
Bei einem unverschuldeten Unfall oberhalb der Bagatellgrenze ist das Gutachten deshalb meist die umfassendere Grundlage.
Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. In rechtlichen Einzelfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.